
Umfassender privater Berufsunfähigkeitsschutz ist nicht für jeden leicht zu bekommen. Angehörige von Risikoberufen wie Musiker, Handwerker oder Lehrer zahlen oft hohe Prämien. Wer Vorerkrankungen mitbringt, bekommt manchmal gar keinen Vertrag. Eine Alternative zum privaten Berufsunfähigkeitsschutz ist die Dread-Disease-Versicherung - ein Versicherungsschutz für den Fall schwerer Erkrankungen, der in den letzten Jahren den Sprung aus Großbritannien und den USA auch nach Deutschland gemacht hat und mittlerweile von vielen Versicherungsunternehmen angeboten wird. Die Dred-Disease-Versicherung zahlt einmalig den vereinbarten Geldbetrag, wenn beim Versicherten eine der im Vertrag aufgeführten schweren Krankheiten auftritt - zum Beispiel Krebs, multiple Sklerose, Schlaganfall, Herzinfarkt oder Nierenversagen. Im Leistungsfall fragt der Versicherer nicht, ob dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegt. Die ärztliche Diagnose reicht aus, um die volle Versicherungssumme zu bekommen. Die häufigsten Ursachen für vorzeitige Berufsunfähigkeit sind in einer Dread-Disease-Police allerdings nicht versichert. Keine Leistungen gibt es beispielsweise bei seelischen Erkrankungen sowie bei Krankheiten des Bewegungsapparats und des Gefäßsystems. Die Dread-Disease-Versicherung ist deshalb nicht als umfassender Berufsunfähigkeitsschutz geeignet. Sie kommt nur in Frage, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer oder wegen Vorerkrankungen nicht zu bekommen ist.

Pflegebedürftigkeit ist auch ein finanzielles Problem: Die gesetzliche Pflegeversicherung springt im Ernstfall zwar ein, wenn man aus Gesundheitsgründen irgendwann auf fremde Hilfe angewiesen ist. Sie zahlt jedoch abhängig von der Pflegestufe nur bestimmte Pauschalsätze, die für eine optimale Betreuung oft nicht ausreichen. Eine gute stationäre Heimpflege kann schnell um Tausende Euro pro Monat teurer sein als die Pauschalerstattung durch die gesetzliche Pflegekasse. Wenn Rente und Rücklagen aufgebraucht sind, zahlt erst einmal das Sozialamt – die Behörden holen sich ihr Geld aber möglichst von den Kindern des Pflegebedürftigen zurück. Wer das vermeiden will, sollte das Risiko, auf kostspielige Pflegeleistungen angewiesen zu sein, privat absichern. Entweder mit einer Tagegeld- oder einer Pflegekostenversicherung. Wählt man die Tagegeldvariante, zahlt der Versicherer im Ernstfall immer einen festen Tagessatz, unabhängig von den tatsächlich anfallenden Pflegekosten. Die Kostenversicherung zahlt dagegen einen prozentualen Anteil an allen Pflegkosten, die nicht von der gesetzlichen Versicherung übernommen werden. Empfehlenswert sind Tarife mit dynamischer Leistungs- und Beitragsentwicklung – so kann man sich auch gegen zukünftige Kostensteigerungen im Gesundheitswesen wappnen und braucht für später für einen erweiterten Schutz keine neue, möglicherweise teurere Police abschließen.

Wer eine Familie gründet, übernimmt Verantwortung – auch finanziell. Einige Versicherungen sind für junge Familien besonders wichtig. Dazu gehören Privathaftpflicht und Risikolebensversicherung, aber auch ein guter finanzieller Schutz bei Berufsunfähigkeit. Die private Haftpflichtversicherung kommt für alle Schäden auf, die man Dritten unabsichtlich zufügt. Und die können ins Geld gehen – wenn man beispielsweise in der Mietwohnung eine brennende Kerze vergisst und das ganze Haus abbrennt. Der Lebenspartner und die Kinder können ohne Mehrbeitrag mitversichert werden, wenn ein Partner eine Privathaftpflicht besitzt. Im Regelfall müssen Partner und Kinder ausdrücklich in die Police eingetragen werden. Deshalb umgehend beim Versicherer Mitteilung machen, sobald man mit dem Partner zusammenzieht oder Kinder kommen. Besitzen beiden Partner eigene Policen, kann eine gekündigt werden. Gerade Eltern sollten keinesfalls auf eine Privathaftpflicht verzichten, denn Kinder und Jugendliche verursachen überdurchschnittlich viele Sachschäden.
Dass ein Elternteil frühzeitig verstirbt, ist niemandem zu wünschen, kann aber nicht völlig ausgeschlossen werden. Gerade junge Menschen haben in diesem Fall meist nur geringe Ansprüche auf gesetzliche Hinterbliebenenrente. Für junge Familien ist deshalb eine Risikolebensversicherung unverzichtbar. Die Versicherungssumme sollte ausreichen, um der Familie finanzielle Sicherheit zu geben, bis die Kinder voraussichtlich eigenes Einkommen erzielen. Faustregel: Eine Todesfallsumme von mindestens 200.000 Euro vereinbaren, je nach Alter und Zahl der Kinder besser mehr. Jeder Vierte wird heute vorzeitig berufsunfähig – mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist man auch in diesem Fall finanziell gewappnet. Weil man als junger Mensch noch nicht jahrzehntelang hohe Rentenbeiträge eingezahlt hat, reicht die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente im Invaliditätsfall meist nicht annähernd aus, um die Kosten der jungen Familie zu decken. Finanzielle Not ist oft vorprogrammiert. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung springt immer dann ein, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeit nicht mehr ausüben kann. Faustregel: Mindestens eine Berufsunfähigkeitsrente von 80 Prozent des letzten Monatsnettoeinkommens versichern, sofern keine andere wirtschaftliche Absicherung besteht.
Wer die Kosten einer echten Berufsunfähigkeitsversicherung scheut oder wegen schwerer Vorerkrankungen keinen Versicherungsschutz bekommt, kann auf eine private Unfallversicherung ausweichen. Die ist deutlich günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben. Die vereinbarte Unfallrente bekommt man aber nur dann, wenn man tatsächlich wegen der Folgen eines Unfalles arbeitsunfähig wird. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung hat man keinen Anspruch auf Leistungen, wenn man an einer schweren körperlichen Krankheit leidet oder seinen Beruf wegen einer seelischen Erkrankung nicht mehr ausüben kann.

Mehr als 35.000 Kinder verunglücken jährlich im Straßenverkehr. Auf dem Weg zur Schule sind Kinder und Jugendliche zwar gesetzlich unfallversichert. Bei Freizeitunfällen bietet aber nur ein privater Unfallschutz finanzielle Sicherheit. Darauf weist jetzt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt bei Hamburg hin, der die Interessen der deutschen Versicherungskunden vertritt. Gerade für Kinder ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung besonders wichtig, denn sie erleiden überdurchschnittlich häufig Unfälle, etwa bei riskanten Spielen oder beim unachtsamen Radfahren. Bleibt ein Kind nach einem Unfall dauerhaft invalide, leistet die private Unfallversicherung je nach Vertrag eine lebenslange Rente oder auch eine hohe Einmalzahlung, von der im Ernstfall beispielsweise der behindertengerechte Umbau der Wohnung und die Anschaffung eines geeigneten Fahrzeugs finanziert werden kann. Eltern sollten beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung für ihr Kind auf eine hohe Invaliditätsleistung achten – mindestens 200.000 Euro empfiehlt der BdV als Versicherungssumme. Vorteilhaft sind Tarife mit Progression, bei denen die Leistungen für besonders schwere Unfälle mit hohem Invaliditätsgrad als Folge noch einmal deutlich erhöht sind. Um den Versicherungsschutz an die steigenden Lebenshaltungskosten anzupassen, kann auf Wunsch eine Dynamik vereinbart werden, also eine regelmäßige Erhöhung der Versicherungssumme und der Beiträge. Ein guter Versicherungsschutz für Kinder sollte den Unfallbegriff übrigens möglichst weit fassen: Auch die gesundheitlichen Folgen von Vergiftungen und Infektionen sollten eingeschlossen sein – Ereignisse, die Kinder überdurchschnittlich häufig treffen.

Wer sein Leben aktiv gestaltet, ist besonders häufig von Unfällen bedroht. Niemand denkt gerne daran, dass man schon als junger Mensch durch einen schweren Sport-, Urlaubs-, Arbeits- oder Haushaltsunfall auf Dauer eingeschränkt werden könnte. Im Vorteil ist im Ernstfall, wer eine Unfallversicherung besitzt und finanziell geschützt ist. Bei der Auswahl der richtigen Police aber nicht nur auf den Preis achten. Wichtig ist vor allem, wie hoch nach einem Unfall die finanziellen Leistungen sind. Günstig sind Verträge mit Progression: Bei hundertprozentiger Invalidität wird je nach Tarif das Drei- bis Fünffache der vereinbarten Versicherungssumme fällig. Bei geringerer Invalidität bis zu einer Grenze von meist fünfzig Prozent zahlt der Versicherer anteilig entsprechend dem tatsächlichen Invaliditätsgrad. Eher ungünstig sind Verträge mit Beitragsrückgewähr. Hier dient nur ein Teil der Versichertenbeiträge dem Risikoschutz – mit dem anderen Teil muss der Versicherer die spätere Rückerstattung finanzieren. Auch Extraleistungen der Unfallversicherung wie Kranken(haus)-Tagegeld, Kurkostenbeihilfe oder Genesungsgeld schmälern die Invaliditätsleistung im Verhältnis zu den Beiträgen. Extraleistungen können zudem oft günstiger im Rahmen des Krankenversicherungsschutzes abgeschlossen werden. Achtung auch bei den Ausschlüssen: Einige Versicherer leisten nicht bei Unfällen während der Ausübung einiger gefährlicher Sportarten oder verlangen dafür Risikozuschläge. Auch manche Berufe wie z.B. Gerüstbauer, Dachdecker oder Tierpfleger haben es schwer, eine passende Unfallversicherung zu bekommen. Frauen sind beim Abschluss von Unfallversicherungen übrigens fast bei allen Versicherern im Vorteil – wegen ihres grundsätzlich geringeren Unfallrisikos gehören sie meist unabhängig vom Beruf zur niedrigen Gefahrenklasse.

Die eigene Arbeitskraft dient den meisten Menschen als Basis ihres Lebensstandards. Sie sorgt für ein regelmäßiges Einkommen und stellt den Haushalt auf finanziell planbare Beine. Ohne Arbeitskraft – kein Einkommen und ohne Einkommen müssen Abstriche bezüglich einstiger Träume und erarbeiteten Lebensstandards gemacht werden. Kein Wunder also, dass auch Verbraucherschützer die Absicherung der Arbeitskraft als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt erachten.
Diese Empfehlung beruht unter anderem auf der Statistik, dass jeder Vierte im Laufe seines Erwerbslebens arbeitsunfähig wird. Viele davon längerfristig und so schwer, dass das Einkommen dauerhaft wegbricht. Der Einkommensmotor steht dann still. Dabei sind die Gründe, berufsunfähig zu werden nicht mehr an bestimmte Berufe, beispielsweise körperlich schwer arbeitende Menschen, gebunden. Hauptgründe sind mittlerweile psychische Erkrankungen (u.a. Burn-out, Depressionen) und Krebs, die völlig unabhängig des Berufes auftreten und für schwere Krankheitsverläufe sorgen.
Ein Ziel – viele Lösungen
Egal, ob durch eine schwere oder chronische Krankheit oder einen Unfall – die Erwerbstätigkeit aufgeben zu müssen, hat finanzielle Konsequenzen (für die gesamte Familie). Doch dieses Risiko kann abgesichert werden. Die Versicherer haben dafür unterschiedliche Produkte entwickelt, die je nach den persönlichen Voraussetzungen das Einkommen passgenau absichern können. Häufig wird dabei die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) angestrebt, die zu den leistungsstärksten Lösungen zählt. Aber selbst, wenn die BU, zum Beispiel aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen, nicht darstellbar ist, gibt es Alternativen. Dazu zählen vor allem die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU), eine Grundfähigkeitsversicherung (GF) oder auch die gezielte Absicherung Schwerer Krankheiten (Dread Disease).
Lassen Sie sich ausführlich beraten, welcher Einkommensschutz für Sie die beste Lösung sein kann.

Mit Renditechancen die Kaufkraft im Alter sichern
Eine private Altersvorsorge ist zwingend notwendig, um die Einkommenslücke, die die gesetzliche Rente zu Rentenbeginn hinterlässt, zu verkleinern – im Idealfall zu schließen. So kann der gewohnte Lebensstandard auch im Rentendasein weitergeführt werden.
Ebenso notwendig ist es dabei, die Kaufkraft zu erhalten. Das bedeutet, nicht nur zu sparen, sondern eine Rendite zu erzielen, die oberhalb der Inflation liegt. Eine fondsgebundene Rentenversicherung kann dafür die Chancen der Kapitalmärkte nutzen und zu Rentenbeginn das aufgebaute Vermögen – entweder als Einmalzahlung oder als lebenslange Rente – auszahlen.
Wachstumschancen nutzen
Der Unterschied zwischen einer klassischen privaten Rentenversicherung und einer fondsgebundenen Rentenversicherung liegt in der Art, wie die Beiträge investiert werden. Beim „Klassiker“ erfolgt das sehr sicher mit einem garantierten Erhalt der Beiträge und einer Mindestgarantierente. Im Gegenzug kosten diese Garantien aber Rendite und das aufgebaute Vermögen fällt meist niedriger aus als bei der fondsgebundenen Variante.
Dort werden die Beiträge in einen Investmentfonds oder ETF investiert, die die Chancen an den Kapitalmärkten während der Ansparphase nutzen und so ein Vermögen aufbauen können, das die Kaufkraft im Rentenalter erhalten kann.
Flexibilität in jeder Lebenslage
Damit die Altersvorsorge auch auf verschiedene Lebenssituationen reagieren kann, sind bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung zwischenzeitliche Entnahmen und Zuzahlungen genauso möglich wie Beitragsanpassungen oder -pausen. Ebenso kann (meist einmal pro Jahr) der gewählte Fonds kostenlos gewechselt werden. So kann auf veränderte Marktentwicklungen und -trends reagiert werden.
Zum Ende der Ansparphase schichten die meisten fondsgebundenen Rentenversicherungen das aufgebaute Vermögen automatisch in sicherere Anlagen um (aktives Ablaufmanagement), um für den Rentenbeginn die „Schäfchen“ ins Trockene zu bringen und das Vermögen nicht durch mögliche Turbulenzen an den Börsen kurzfristig zu gefährden.
Eine fondsgebundene Rentenversicherung kombiniert die hohen Wachstumschancen der Kapitalmärkte während der Ansparphase mit einer lebenslangen Rentenzahlung, egal wie alt der Versicherte wird. In einer Beratung zur Altersvorsorge kann genau ermittelt werden, mit welchen Produkten die gewünschten Sparziele (im Alter) erreicht werden können.

Sicherheit dank Garantie
Die Kapitallebensversicherung (KLV) kombiniert zwei zentrale Vorteile:
Der größte Pluspunkt der KLV sind die garantierten Leistungen (Verzinsung, Rente). Sie sorgen für eine feste, vorhersehbare Auszahlung und bieten damit Planungssicherheit. Gerade für sicherheitsorientierte Sparer ist das ein wichtiges Argument.
Garantie kostet Rendite
Der Garantiezins liegt aktuell (2025) bei 1 Prozent für Neuverträge. Wer die Sicherheit einer 100-Prozent-Beitragsgarantie will, schränkt sich bei den Renditechancen ein. Das Ergebnis: Viele klassische Kapitallebensversicherungen bieten heute kaum noch eine spürbare Wertsteigerung, die einen realen Vermögensaufbau darstellen kann.
Und das ist problematisch: Die Inflation nagt über die Jahre an der Kaufkraft des Vermögens. Wer sich also allein auf garantierte Zinsen verlässt, könnte im Alter weniger für sein Erspartes bekommen als ursprünglich geplant.
Moderne Alternativen bieten höhere Renditechancen
Stattdessen setzen viele Vorsorgesparer mittlerweile auf fondsgebundene Rentenversicherungen. Hier werden die Beiträge nicht nur klassisch verzinst, sondern in Investmentfonds investiert. So bieten sie höhere Ertragschancen, durch die Partizipation an den Kapitalmärkten. Zudem kann die eigenen Risikobereitschaft durch die Auswahl an sicheren und chancenreicheren Fonds passgenau berücksichtigt werden. Durch den langfristigen Anlagehorizont und ein diversifiziertes Investment werden Schwankungen an den Börsen ausgeglichen.
Die Kapitallebensversicherung bietet weiterhin eine sichere Option für alle, die Wert auf garantierte Auszahlungen legen. Doch angesichts niedriger Zinsen ist es wichtig, Alternativen zu prüfen. Fondsgebundene Rentenversicherungen können helfen, die Kaufkraft langfristig zu erhalten und die eigene Altersvorsorge auf stabilere Beine zu stellen. Eine professionelle Beratung kann die eigenen Bedürfnisse an den Vermögensaufbau erarbeiten und herausfinden, welche Anlageform zu den finanziellen Zielen besser passt.

Dass die gesetzliche Rente später kaum ausreichen wird, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können, ist weitestgehend bekannt. Dennoch versäumen es viele Menschen, ihr finanzielles „Schicksal“ zu Rentenbeginn rechtzeitig selbst in die Hand zu nehmen. Dabei ist es unvermeidbar, dass der demografische Wandel das Missverhältnis zwischen Rentenempfängern und aktuellen Beitragszahlern weiter vergrößert.
Wer seinen wohlverdienten Altersruhestand sorgenfrei genießen will, kann über eine private Altersvorsorge sein späteres Renteneinkommen selbst gestalten. Das erhöht die Selbstbestimmung und vergrößert den finanziellen Spielraum, um sich auch im Alter lang gehegte Wünsche und Träume erfüllen zu können.
Würde man die perfekte Altersvorsorge bauen, so wäre sie maximal flexibel, was Einzahlungen und Verfügbarkeit des Vermögens angeht. Außerdem jederzeit zu 100 Prozent sicher und dabei gleichzeitig das Produkt, das die höchste Rendite erwirtschaftet. Doch diese eierlegende Wollmilchsau gibt es auch in der Altersvorsorge nicht.
Vielmehr müssen bei diesem sogenannten „Magischen Dreieck der Geldanlage“ (Sicherheit, Verfügbarkeit und Rendite) Kompromisse geschlossen werden. Und welcher Aspekt höher gewichtet werden soll, hängt von vielen Faktoren ab. Zum Beispiel der eigenen Risikoneigung, dem verfügbaren Zeitraum bis zur Rente oder auch den sonstigen Vorsorgemaßnahmen. Daher gibt es keinen Königsweg für die Altersvorsorge. Stattdessen ist sie eine der individuellsten Vorsorgeentscheidungen überhaupt.
Doch drei Regeln lassen sich für alle Bemühungen zur privaten Altersvorsorge formulieren:
1. Früher Start. Je früher man mit der Altersvorsorge beginnt, desto höher sind die Chancen auf einen attraktiven Vermögensaufbau, da sich über eine längere Ansparphase viele Risiken – zum Beispiel an den Kapitalmärkten – reduzieren lassen. So kann bereits eine um wenige Jahre längere Ansparphase einen großen Unterschied des aufgebauten Vermögens ausmachen.
2. Inflation schlagen. Im Alter ist es besonders wichtig, die Kaufkraft zu erhalten. Das gelingt nur, wenn das gewählte Altersvorsorgeprodukt eine Rendite abwirft, die oberhalb der Inflation liegt. Andernfalls sind im gleichen Zeitraum die Kosten für Wohnen, Energie und Lebensmittel etc. deutlicher gestiegen als der Zuwachs des nominellen Vermögens. Die Folge: Das angesparte Vermögen deckt nicht die Lebenserhaltungskosten.
Daher sind beim langfristigen Vermögensaufbau Produkte zu empfehlen, die die Chancen der Kapitalmärkte nutzen und dort eine deutlich höhere Rendite als beispielsweise ein Sparbuch erzielen können.
3. Durchhalten. Die Altersvorsorge hat nur ein Ziel – das Einkommen im Alter zu erhöhen. Daher ist es wichtig, bis zum Rentenbeginn durchzuhalten und das Vermögen nicht zwischendurch (für Konsum etc.) aufzubrauchen.
Für Sparziele zwischendurch (Urlaub, Auto, Studium etc.) sollten dann andere Sparformen eingerichtet werden.
Zudem ist es wichtig, bei der Altersvorsorge auf Flexibilität in der Ansparphase zu achten, um über den langen Zeitraum auf unterschiedliche Lebenssituationen reagieren zu können.
Ob Existenzgründer, Student, Angestellter, Unternehmer oder Beamter – für jeden erhöht eine private Altersvorsorge die finanzielle Sicherheit im Alter. Eine professionelle Beratung kann den individuellen Vorsorgebedarf eines jeden Einzelnen ermitteln und passende Produkte finden. Dabei können staatliche Förderungen ausgeschöpft, lebenslange Renten gewährleistet und chancenreiche Lösungen genauer erläutert werden.

Basisrente mit Steuervorteilen
Seit 2005 gibt es die Basisrente, auch „Rürup-Rente“ genannt. Jeder kann eine solche Basisrente abschließen. Sie zahlt eine lebenslange Rente, eine einmalige Kapitalauszahlung oder Kündigung des Vertrages sind nicht möglich. Besonders lohnend ist sie für alle, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen. Das trifft vor allem auf Selbstständige und Freiberufler zu. Der Staat hat für die Basisrente ein attraktives Förderpaket geschnürt, sodass die Vorsorge mit einer Basisrente auch für Gutverdiener oder Personen, die höhere Beträge für ihre Altersvorsorge aufbringen wollen, interessant ist.
Für wen ist die Basisrente besonders interessant?
Wie funktioniert die steuerliche Förderung einer Basisrente?
Die Förderung der Basisrente ist denkbar einfach. Die Beiträge sind in der Ansparphase zu 100 Prozent steuerlich absetzbar. Im Gegenzug wird die Rente bei Bezug im Rentenalter besteuert (nachgelagert). Hier hat der Gesetzgeber eine Staffelung beschlossen, die abhängig vom Jahr des Renteneintritts ist: Wer 2025 in Rente geht, muss 83,5 Prozent seiner Basisrente versteuern. Jedes Jahr steigt dieser Anteil um 0,5%-Punkte, sodass erst ab 2058 die komplette Basisrente versteuert werden muss. Da im Rentenalter der persönliche Steuersatz oft geringer ist als zu Erwerbszeiten, lohnt die Basisrente insbesondere aus steuerlichen Aspekten.
Fakten zur Basisrente:
Die Basisrente kann aus unterschiedlichen Gründen für Sparer sinnvoll sein. Die steuerliche Förderung zählt zu den wichtigsten Aspekten. Auch die Investitionsmöglichkeiten, durch den Wegfall einer zwingenden Bruttobeitragsgarantie (wie beispielweise bei Riester oder in der bAV), eröffnen attraktive Anlagechancen mit höheren Renditen. Eine professionelle Beratung kann prüfen, ob und wie eine Basisrente auch in das persönliche Vorsorgekonzept passen kann.
Die Höhe der späteren gesetzlichen Rente richtet sich nach der Dauer des Arbeitslebens und dem Einkommen während der Beitragszeit. Wichtig ist, dass alle Daten aus dem Erwerbsleben beim Rententräger, der Deutschen Rentenversicherung (früher BfA und LVA), vollständig und richtig erfasst sind – davon hängt die Höhe der Rente ab. Aufschluss über die Leistungen, die man im Ruhestand erwarten kann, gibt die schriftliche Renteninformation, die man als Beitragszahler regelmäßig per Post von der Deutschen Rentenversicherung erhält, wenn man älter als 26 Jahre ist und mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt hat. Nicht immer sind dort alle Beitrags- und Anerkennungszeiten korrekt und vollständig erfasst.
Grundlage für die Rentenberechnung ist der persönliche Versicherungsverlauf, der auf den letzten Seiten der Renteninformation ausgewiesen ist. Hier sind alle Daten gelistet, die der Rentenkasse aus dem Leben des Versicherten bekannt sind und die Höhe seiner künftigen Rente beeinflussen. Nur was dort aufgeführt ist, wird auch bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Fehlen relevante Lebensdaten, fällt die gesetzliche Altersrente in der Regel zu niedrig aus. Zeiten der Erwerbstätigkeit teilt der Arbeitgeber der Deutschen Rentenversicherung automatisch mit. Über den Leistungsbezug während einer Arbeitslosigkeit informiert die Arbeitsagentur. Auch vom Wehr- und Zivildienst erfährt die Deutsche Rentenversicherung automatisch.
Anders ist das beispielsweise mit Ausbildungs- und Kindererziehungszeiten oder mit Zeiten, in denen Angehörige gepflegt wurden: Solche ganz oder teilweise anrechnungsfähigen Versicherungszeiten muss man dem Rentenversicherungsträger in den meisten Fällen selbst mitteilen. Als Nachweise dienen beispielsweise Abschlusszeugnisse, Studienbücher, Erziehungs- und Kindergeldbescheinigungen oder Belege der Pflegeversicherung des versorgten Verwandten. Experten empfehlen, den mit der Renteninformation verschickten Versicherungsverlauf sorgfältig auf Vollständigkeit zu prüfen. Fehlende Versicherungszeiten muss man dem Rententräger nachweisen – spätestens bei Eintritt des Rentenalters, besser aber frühzeitig, damit bei Renteneintritt alles geklärt ist und sofort der volle Rentenanspruch besteht. Kostenfreie Auskunft in allen Rentensachen gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und unter der Rentenhotline 0800 1000 480 70.

Auf einen privaten Berufsunfähigkeitsschutz können vor allem junge Menschen heute kaum noch verzichten. Wenn man erst am Anfang seines Arbeitslebens steht, hat man noch wenig oder gar keine Beiträge ins gesetzliche Rentensystem eingezahlt. Bei vorzeitiger Berufsunfähigkeit etwa nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit hat man deshalb in aller Regel kaum Ansprüche auf gesetzliche Rentenleistungen. Dabei wird jeder Vierte vor Erreichen des regulären Rentenalters erwerbsunfähig – die wichtigsten Ursachen sind Schäden an Wirbelsäule und Gelenken (35%), seelische Erkrankungen (15%), Herz-Kreislauf-Krankheiten (13%) und Krebs (11%). Private Versicherungsunternehmen gewähren schon Auszubildenden, Studenten und Berufseinsteigern vollen Invaliditätsschutz für den angestrebten Job. Wenn man als Versicherter tatsächlich irgendwann aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeit nicht mehr ausüben kann, bekommt man vom privaten Berufsunfähigkeitsversicherer eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe, außerdem unterstützt der Versicherer finanziell bei der Rehabilitation und einer möglichen Wiedereingliederung ins Berufsleben. Die Höhe der vertraglichen Berufsunfähigkeitsrente ist meist pauschal beschränkt, solange man den versicherten Beruf noch nicht ausübt – oft auf 1.000 Euro monatlich. Nach dem Berufsabschluss und dem Eintritt ins Arbeitsleben kann die Versicherung dann in aller Regel sofort aufgestockt werden. Weiterer Vorteil, wenn man sich frühzeitig für einen privaten Berufsunfähigkeitsschutz entscheidet: Die Beiträge sind günstig, Versicherungsausschlüsse von Vorerkrankungen selten.

Hausfrauen - und natürlich Hausmänner - leisten wichtige und wertvolle Arbeit. Wenn sie sich nach einem Unfall oder wegen einer schweren Erkrankung plötzlich nicht mehr um Haushalt und Kinder kümmern können, gerät die ganze Familie in Schieflage. Gut, wenn man in diesem Fall wenigstens finanziell abgesichert ist. Mit Leistungen der gesetzlichen Rente dürfen vor allem jüngere Menschen, die noch wenig Beiträge gezahlt haben, kaum rechnen. Wie andere Berufstätige sollten deshalb auch Hausfrauen und Hausmänner eine privaten Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Die zahlt bei dauernder Arbeitsunfähigkeit eine feste monatliche Rente an den oder die Versicherte. Von diesem Geld kann dann beispielsweise eine professionelle Ersatzkraft beschäftigt werden, die Kinder und Haushalt betreut. Wenn Hausfrauen oder Hausmänner eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, können sie übrigens den erlernten oder vor der Haushaltstätigkeit zuletzt ausgeübten Beruf mitversichern. Das ist wichtig, weil Viele wieder ins Arbeitsleben einsteigen wollen, sobald der Nachwuchs flügge ist. Steht der Beruf dann schon mit in der Police, nimmt der Versicherer keine neue Risiko- und Gesundheitsprüfung vor, die zu höheren Beiträgen oder Vertragsausschlüssen für bestimmte Krankheiten führen könnte. Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung richten sich nach der Höhe der versicherten Leistung - mit einer Monatsrente von 500 bis 1.000 Euro lässt sich im Ernstfall schon Vieles finanziell abfedern. Wichtig: Der Versicherer sollte schon ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent die volle Rentenleistung erbringen. Die Beiträge zur BU-Versicherung sind um so günstiger, je früher Sie einsteigen.

Ist eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer oder wird sie vom Versicherer wegen Vorerkrankungen abgelehnt, gibt es Alternativen. Ein relativ neues Instrument zur privaten Absicherung von Gesundheitsschäden ist die Grundfähigkeitsversicherung. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung sind ihre Leistungen nicht an das Unvermögen zur Ausübung eines bestimmten Berufs oder an Unfallereignisse als Krankheitsursache gebunden, sondern werden immer dann erbracht, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Kräfteverfall oder Verletzungen nicht mehr über bestimmte körperliche Grundfähigkeiten verfügt. Diese Grundfähigkeiten werden in der Regel in zwei Stufen eingeteilt: Zur Stufe A zählen das Sehen, Sprechen und Hören, der Gebrauch der Hände und die Gehfähigkeit. Der Stufe B werden z.B. das Treppensteigen, Knien und Bücken, Heben und Tragen sowie das Autofahren zugeordnet. Der Versicherte hat einen Leistungsanspruch, sobald er nach ärztlicher Einschätzung mindestens zwölf Monate lang nicht in der Lage war oder nicht in der Lage sein wird, eine der Grundfähigkeiten der Stufe A oder drei Grundfähigkeiten der Stufe B auszuüben. Gezahlt wird auch, wenn der Versicherte von der gesetzlichen Pflegeversicherung in Pflegestufe II oder III eingestuft wird. Im Versicherungsfall leistet der Grundfähigkeitsschutz eine monatliche Rente bis zum vereinbarten Endalter oder bis zum Tod. Wie die Unfallversicherung ist die Grundfähigkeitsversicherung allerdings kein vollwertiger Ersatz für einen privaten Berufsunfähigkeitsschutz: In der Praxis häufige Ursachen für Berufsunfähigkeit wie z.B. psychische Erkrankungen oder Gelenkverschleiß sind nicht abgesichert.

Wer bei schwerer Krankheit oder Unfall nicht von mageren staatlichen Sozialleistungen abhängig werden will, braucht heute einen privaten Berufsunfähigkeitsschutz. Schließt man eine Berufsunfähigkeitspolice schon in jungen Jahren ab, sichert man sich günstige Beiträge und verhindert Leistungsausschlüsse für bestehende Vorerkrankungen oder sogar eine gänzliche Ablehnung durch den Versicherer. Wer einen Berufsunfähigkeitsschutz braucht, sollte die Angebote in Ruhe vergleichen. Dabei sollte er nicht nur auf den Preis achten, sondern vor allem auch die Vertragsbedingungen im Auge haben. Besonders wichtig: Der Verzicht des Versicherers auf die Möglichkeit der „abstrakten Verweisung“. Sonst hat der Versicherte im Ernstfall keine Ansprüche, wenn er zwar seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber theoretisch noch in irgend einer anderen Tätigkeit einsetzbar ist, notfalls sogar als Pförtner oder Gartenpfleger. Außerdem: Statt einem Vertragsausschluss für bestehende Erkrankungen besser einen Beitragszuschlag akzeptieren und mit dem Versicherer vereinbaren, dass der Mehrbeitrag nach ausgeheilter Krankheit wieder wegfällt. Der Beruf des Versicherten sollte auch während eines späteren Erziehungsurlaubs Maßstab für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit bleiben, denn als Hausfrau bzw. –mann ist man nur beschränkt geschützt. Der Vertrag sollte nicht zu früh auslaufen, denn viele werden erst ab 55 berufsunfähig. Auch die vereinbarte Rente sollte nicht zu knapp bemessen sein – Faustregel: 75 Prozent des Nettoeinkommens mit 45 Jahren. Die Police sollte die Möglichkeit zur Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsehen, damit sich die Rente etwa bei späterer Heirat oder Geburt eines Kindes problemlos an gestiegene finanzielle Bedürfnisse anpassen lässt. Besonders wichtig: Die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag immer wahrheitsgemäß beantworten - bei Falschangaben droht der Verlust des Versicherungsschutzes.