Professionelle Absicherung für Arbeitnehmer, Selbstständige und Familien in Pfalzgrafenweiler, Waldachtal und Umgebung.
Ihr Einkommen ist die finanzielle Basis für Ihren Alltag, Ihre Familie, Ihre Immobilie und Ihre gesamte Zukunftsplanung. Wenn Krankheit, Unfall oder eine schwere Diagnose dazu führen, dass Sie nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können, entstehen sofort finanzielle Risiken. Eine sorgfältig aufgebaute Einkommensabsicherung stellt sicher, dass Sie und Ihre Angehörigen auch in schwierigen Zeiten wirtschaftlich stabil bleiben.
Als unabhängiger Versicherungsmakler begleite ich Sie umfassend bei der Auswahl, Gestaltung und Einrichtung aller Bausteine der Einkommensabsicherung. Dabei steht immer Ihr tatsächlicher Bedarf im Mittelpunkt, unterstützt durch korrekte Gesundheitsangaben und eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern.
Korrekte Gesundheitsangaben – Grundlage für Leistungs- und Annahmesicherheit
Für jede Form der Einkommensabsicherung ist eine vollständige und korrekte Angabe Ihrer Gesundheitsdaten erforderlich. Dazu gehören:
• Diagnosen der letzten Jahre
• ärztliche Behandlungen, Untersuchungen und Therapien
• Medikamenteneinnahmen
• Operationen, Unfälle und körperliche Einschränkungen
Ich unterstütze Sie dabei, die notwendigen Unterlagen strukturiert aufzubereiten, um spätere Leistungsrisiken zu vermeiden.
Bevor ein Antrag gestellt wird, führe ich für Sie eine anonyme Risikovoranfrage durch. Diese ermöglicht:
• Einschätzung, ob Normalannahme, Zuschlag oder Ausschluss zu erwarten ist
• Angebotsvergleiche mehrerer Versicherer
• Vermeidung negativer Einträge in Auskunftsdateien
• Auswahl der Gesellschaft mit der bestmöglichen Annahmewahrscheinlichkeit
Erst wenn die Voranfrage bestätigt ist, stellen wir den finalen Antrag.
Nachfolgend die wichtigsten Bausteine, ihre Funktionsweise, Unterschiede und die jeweiligen Leistungsprüfungen.
Langfristiger Schutz bei gesundheitlich bedingter Einschränkung Ihres Berufs
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können – unabhängig davon, welche Erkrankung oder welcher Unfall zugrunde liegt.
Wann leistet die BU? Beispiele:
• langfristige und chronische Erkrankungen
• psychische Belastungen wie Depression oder Burnout
• Erkrankungen des Bewegungsapparates
• organische Erkrankungen
• Unfallfolgen mit dauerhaften Einschränkungen
Wer prüft die Leistung?
Die Leistungsprüfung erfolgt durch den Versicherer anhand von:
• ärztlichen Befunden
• Tätigkeitsbeschreibungen
• Reha-Unterlagen
• Gutachten
AU-Baustein in der BU (Arbeitsunfähigkeitsklausel)
Viele BU-Tarife beinhalten optional eine Arbeitsunfähigkeitsklausel. Dieser Baustein ermöglicht eine zeitlich begrenzte Rentenzahlung, wenn eine mindestens sechsmonatige ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit vorliegt – unabhängig davon, ob Berufsunfähigkeit bereits verbindlich festgestellt wurde.
Absicherung Ihres Nettoeinkommens bei längerer Arbeitsunfähigkeit
Das private Krankentagegeld schützt Ihr laufendes Einkommen, wenn Sie arbeitsunfähig sind.
Wann leistet das Krankentagegeld?
• Arbeitnehmer: nach Ablauf der Lohnfortzahlung (regelmäßig ab dem 43. Tag)
• Selbstständige: ab individuell vereinbartem Zeitpunkt
Wer prüft die Leistung?
Der Versicherer prüft die Arbeitsunfähigkeit anhand der ärztlichen Bescheinigung und gegebenenfalls ergänzender Unterlagen.
Zusammenspiel von BU und Krankentagegeld
Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung greifen zeitlich aufeinander abgestimmt:
• Krankentagegeld sichert den kurzfristigen Einkommensausfall
• BU sichert den langfristigen Einkommensverlust
Endet die Arbeitsunfähigkeit und liegt gleichzeitig Berufsunfähigkeit vor, geht die Leistung in eine BU-Rente über. Eine dauerhaft gleichzeitige Zahlung ist nicht vorgesehen.
Die AU-Klausel in der BU kann eine finanzielle Lücke im Übergang reduzieren.
Schutz bei dauerhaftem Verlust definierter Fähigkeiten
Diese Versicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn bestimmte grundlegende Fähigkeiten verloren gehen, beispielsweise:
• Sehen
• Hören
• Sprechen
• Greifen
• Stehen oder Gehen
• Treppensteigen
• geistige Fähigkeiten (tarifabhängig)
Wer prüft die Leistung?
Der Versicherer bewertet die Einschränkungen anhand medizinischer Tests, Diagnosen und Funktionsprüfungen. Der ausgeübte Beruf spielt keine Rolle.
Einmalzahlung bei Diagnose definierter schwerer Krankheiten
Diese Versicherung stellt einen finanziellen Betrag zur Verfügung, wenn eine schwere Krankheit gemäß den Vertragsbedingungen diagnostiziert wird, z. B.:
• Krebs
• Herzinfarkt
• Schlaganfall
• neurologische Erkrankungen
• schwere Organerkrankungen
Wer prüft die Leistung?
Die Prüfung erfolgt auf Grundlage von Diagnoseunterlagen, Befunden und fachärztlichen Stellungnahmen.
Leistungen bei dauerhaften Folgen eines Unfalls
Eine Unfallversicherung bietet finanzielle Unterstützung bei dauerhaften Beeinträchtigungen infolge eines Unfalls, unabhängig davon, ob die Einschränkung berufliche Auswirkungen hat.
Wer prüft die Leistung?
• ärztliche Gutachten
• Invaliditätsgrade gemäß vereinbarten Regelungen
• Unfallhergang und Schwere der Beeinträchtigung
Eine angemessene Einkommensabsicherung sollte alle laufenden Kosten, finanziellen Verpflichtungen und die private Vorsorge berücksichtigen.
Berufsunfähigkeitsrente
• 60–80 Prozent des Nettoeinkommens
• mindestens 1.500–2.000 Euro
• bei Immobilienfinanzierung oder Familie: 2.500–3.000 Euro
Krankentagegeld
• Höhe orientiert sich am Nettoeinkommen
• Vermeidung einer Unter- oder Überversicherung
Grundfähigkeits- oder Dread-Disease-Rente
• mindestens 1.000–1.500 Euro monatlich
• bei Einmalzahlung: 50.000–150.000 Euro
Hinterbliebenenabsicherung (Risikolebensversicherung)
• Absicherung der Restschuld bei einer Finanzierung
• zusätzliche Absicherung in Höhe von 3–5 Jahresnettoeinkommen
Damit können laufende Kosten, Kinderbetreuung und Lebenshaltung im Todesfall finanziell stabil weitergeführt werden.
Pflegezusatzversicherung – wichtige Ergänzung für die langfristige Vorsorge
Pflegebedürftigkeit stellt eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Kosten.
Durchschnittliche Eigenanteile variieren je nach Pflegegrad und Region. Transparente und unverbindliche Informationen finden Sie unter anderem im AOK-Pflegeheimnavigator:
https://www.aok.de/pflegenavigator
Eine private Pflegezusatzversicherung kann helfen, Eigenanteile zu reduzieren, Vermögen zu schützen und Angehörige finanziell zu entlasten.
Gesetzliche Krankenversicherung
• Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber für sechs Wochen
• Krankengeld in gesetzlich geregelter Höhe
Gesetzliche Rentenversicherung
• keine Berufsunfähigkeitsrente
• Erwerbsminderungsrente abhängig vom Umfang der Erwerbsfähigkeit
Gesetzliche Unfallversicherung
• Schutz bei Arbeits- und Wegeunfällen
• keine Leistungen bei Freizeit- und Sportunfällen
Gesetzliche Pflegeversicherung
• Teilkostendeckung bei stationärer und ambulanter Pflege
Unabhängig. Individuell. Regional.
Ich begleite Sie von der Analyse Ihrer persönlichen Situation bis zum fertigen Versicherungsschutz und darüber hinaus:
Bedarfsermittlung und umfassende Beratung
Unterstützung bei der korrekten Erstellung Ihrer Gesundheitsangaben
Durchführung einer anonymen Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern
Vergleich der Annahmekonditionen und Tarifleistungen
Auswahl des passenden Versicherungsschutzes
Begleitung bis zur Policierung
Unterstützung im Leistungsfall
Ziel ist immer eine rechtssichere, tragfähige und langfristig stabile Lösung, die Ihr Einkommen zuverlässig schützt.
Die genannten Absicherungshöhen, Berechnungsansätze und Beispiele dienen lediglich einer ersten allgemeinen Orientierung. Es handelt sich um keine verbindlichen Vorgaben, sondern um unverbindliche Richtwerte, die sich in der Praxis bewährt haben. Jede persönliche, berufliche und wirtschaftliche Situation ist unterschiedlich und muss individuell analysiert werden.
Die konkrete Höhe der passenden Berufsunfähigkeitsrente, des Krankentagegeldes, der Grundfähigkeits- oder Dread-Disease-Rente, der Risikolebensversicherung sowie einer möglichen Pflegezusatzabsicherung wird daher stets kundenbezogen, bedarfsorientiert und unter Berücksichtigung der persönlichen finanziellen Verhältnisse ermittelt.
Eine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der oben genannten Werte, Beispiele und Berechnungen wird nicht übernommen. Vertragsentscheidungen sollten ausschließlich auf Basis einer individuellen Beratung, einer persönlichen Bedarfsanalyse sowie der jeweiligen Versicherungsbedingungen getroffen werden.