Wenn Sie eine Immobilie melden und diese durch meine Tätigkeit erfolgreich verkauft wird, kann Ihre Empfehlung vergütet werden. Die Auszahlung erfolgt nach dem notariellen Verkauf und dem Eingang der Maklercourtage.
Die Immobilie ist mir zum Zeitpunkt Ihrer Meldung noch nicht bekannt.
Die Immobilie befindet sich nicht öffentlich in der Vermarktung.
Aufgrund Ihres Hinweises kommt ein alleiniger Vermittlungsauftrag zustande.
Die Tippgeber-Tätigkeit erfolgt privat; es werden keine Makler- oder Vermittlungsleistungen erbracht.
Eine Vergütung kann nur erfolgen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
bis 300.000 € Verkaufspreis → 300 € Vergütung
300.001 € bis 500.000 € → 750 € Vergütung
500.001 € bis 750.000 € → 1.250 € Vergütung
750.001 € bis 1.000.000 € → 1.750 € Vergütung
über 1.000.000 € → 2.500 € Vergütung
Die Auszahlung erfolgt nach vollständigem Abschluss beim Notar sowie Eingang der Maklercourtage.
Hinweis:
Für die steuerliche Behandlung der Tippgeber-Vergütung ist der Empfänger selbst verantwortlich.